Komplexsanierung Röderstraße 21-45/ Stolpener Straße 2/4

Nach der großen Sanierung des Objektes Robert-Blum-Weg 8b-e wagen wir uns nahtlos an die Röderstraße 21-45/ Stolpener Straße 2/4. Auch hier haben wir Fördermittel über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum (RL preisgünstiger Mietwohnraum – RL pMW) erhalten. Die Maßnahme wird aus Steuermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen gefördert.

Die Ausführungsarbeiten sollen von Mai 2027 bis Ende August 2029 erfolgen. Es wird ein Effizienzhaus 85 entstehen, das heißt, dass das Gebäude nach der Sanierung nur 85 % des Primärenergiebedarfes eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbraucht. Im Vergleich zu heute werden die Mieter also weniger Heizenergie benötigen.Das wirkt sich zum einen natürlich auf den Geldbeutel der Mieter aus. Zum anderen ist es aber auch ein guter Beitrag für den Klimaschutz.

Im Wesentlichen sind die folgenden Arbeiten im Zuge der Komplexsanierung vorgesehen:

  • Gebäudehülle: Wärmedämmung (Fassade, Keller, Dach), neue Fenster (3-fach Verglasung), neue Hauseingangstüren, Abbruch der Balkone und Anbau größerer Balkone, neue Briefkästen und Klingelanlage, Photovoltaikanlage für Allgemeinstrom, Aufzugsanbau an verschiedenen Eingängen
  • Treppenhaus: neue Wohnungstüren, Sanierung Treppenhaus (Wände, Fußboden, Geländer)
  • in den Wohnungen: neue Elektrik, teilweise neue Bäder, Strangsanierung (neue Leitungen und Lüftung), neue Heizkörper, neue Gegensprechanlage
  • Keller: neue Elektrik, Malerarbeiten
  • Brandschutz gemäß derzeitigen Anforderungen
  • Außenanlage: Zuwegung für Feuerwehr, Neugestaltung

Die gesamte Sanierung soll rund 26,0 Mio. EUR kosten. Die Förderung beträgt dabei rund 15,5 Mio. EUR. Die Sanierung erfolgt im vollbewohnten Zustand und das sind immerhin 172 Wohnungen. Auf unsere Mieter kommt also einiges zu. Aber sie erhalten danach auch ein komplett saniertes und modernes Gebäude.

Um die Förderung zu erhalten, unterliegen Neuvermietungen einer Mietpreisbindung und einem allgemeinen Belegungsrecht. Das bedeutet, dass neue Mieter einen Wohnberechtigungsschein benötigen, um einen Mietvertrag zu erhalten. So soll sichergestellt werden, dass auch Menschen und Familien mit nicht so viel Einkommen eine schöne Wohnung finden.

Wir werden Sie hier weiter über den Baufortschritt auf dem Laufenden halten.